Carsten Reichert

Bundeskinderschutzgesetz nachbessern! (Leserbrief)

Leserbrief – Zum Artikel „Führungszeugnis: Vereine müssen unterschreiben“ vom 24.10.2013 im Main-Echo 

Es steht außer Frage, dass Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch geschützt werden müssen. Auch kann man dem Stadtrat nicht vorwerfen, dass er mit seinem Beschluss das Bundeskinderschutzgesetz umsetzt. Dennoch ist insbesondere der §72a SGB VIII mit erheblichen Problemen und Rechtsunsicherheiten behaftet, vor allem für die freien Träger der Jugendhilfe, zu denen auch die Jugendarbeit zählt. Darauf hat die SJR-Vorsitzende Jennifer Friebe zurecht hingewiesen.

In der Jugendarbeit (ehrenamtlich) Tätige sind laut Gesetz zur Einsichtnahme und Bewertung von Einträgen in polizeiliche Führungszeugnisse verpflichtet. Damit entstehen neben einem immensen bürokratischen Aufwand auch Konflikte mit dem Datenschutz. Auch wenn man als Jugendarbeiter sexuelle Übergriffe verhindern muss, hat man kein Recht darauf, über andere Vergehen informiert zu werden. Was bringt mir als Verantwortlicher im Jugendverband die Information, dass jemand in seiner Jugend an seinem Mofa geschraubt hat und sich damit unerlaubt im Straßenverkehr bewegt hat? Wie sieht es mit Steuerverstößen aus? Verändert sich damit mein Blick auf die Person? Ist sie dadurch für die Beschäftigung mit Jugendlichen ungeeignet?

Praxisfern ist die Regelung zudem, da das Gesetz keine Dokumentation der Einsichtnahme bezüglich der eingesetzten Personen zulässig ist. Im Haftungsfall muss ein Verantwortlicher also erklären können, dass er seiner Verpflichtung nachgekommen ist, ohne dies durch eigene Unterlagen und Vermerke belegen zu können. Ich darf als Vereinsvorsitzender nicht aufschreiben, dass meine Ehrenamtlichen überprüft habe. Kommt es aber zu einem sexuellen Übergriff, kann ich nicht belegen, dass vorher keine Bedenken bestanden haben, die Person einzusetzen. Unverhältnismäßig ist auch, dass die Einsichtnahme für alle Maßnahmen erfolgen muss, egal, ob ehrenamtliche Mitarbeiter eine Gruppe für zwei Wochen auf dem Zeltlager begleiten oder nur eine eintägige Outdoor-Aktivität betreuen.

Weiterhin werden durch das Gesetz auch Personen erfasst, die in bestimmten Arbeitsbereichen mangels Kontakt zu Kindern und Jugendlichen keinerlei Gefahr für Kinder und Jugendliche  darstellen. So muss eine Jugendorganisation auch die Einsichtnahme bei Personen gewährleisten, die nur im Bereich der Verwaltung, etwa als Leiter der Geschäftsstelle oder in der Finanzbuchhaltung, tätig sind.

Auch gibt es Unklarheiten, inwiefern gemeindliche und bezirkliche Träger der Jugendarbeit zu berücksichtigen sind und ob bzw. wie sich die Einsichtnahmen bei internationalen Maßnahmen und Veranstaltungen gestalten. Streng genommen müsste nach Gesetzeslage bei einem Schüleraustausch und der Unterbringung der ausländischen Jugendlichen in Gastfamilien von jedem der dort über 18-jährigen Familienmitglieder ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Unsinniger Weise entfällt die Regelung der Vorlage, wenn deutsche Jugendliche an einer ausländischen Maßnahme teilnehmen.

Im Zuge der Evaluierung des Gesetzes ist das Bundeskinderschutzgesetz erheblich nachzubessern. Der Bayerische Jugendring hat dazu am vergangenen Wochenende einen Beschluss gefasst, der versucht, die Theorie mit der Praxis zu vereinen. Es braucht eine zentrale Stelle, bei der eine Abfragemöglichkeit rein für tätigkeitsausschließende Verurteilungen besteht. Alternativ müsste das derzeitige erweiterte Führungszeugnis durch eine andere Form ersetzt werden. Ferner ist die Regelung so zu ändern, dass die Dokumentation der Einsichtnahme gesetzlich erlaubt wird. Um keinen Generalverdacht über die in der Jugendarbeit Tätigen auszubreiten, ist die Vorlagepflicht auf Beschäftigte zu beschränken, die tatsächlichen und regelmäßigen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Diesem Forderungskatalog haben wir uns als Bezirksjugendring Unterfranken angeschlossen, in dem Wissen, dass ein Gesetz keinen 100%igen Schutz bieten kann. Wir hoffen, dass seitens der Politik und der Ministerien hier ein Schritt auf die Experten zu gemacht  wird, um zu einer praxistauglichen, unbürokratischen Regelung zu kommen.

Schreibe einen Kommentar